EU Jagdschein
Jagdschein und nochmals EU Jagdschein
Jagdschein erwerben - Bestimmungen zum EU Jagdschein erwerb.
Zuverlässigkeit, bestandene deutsche Jägerprüfung, Jagdhaftpflichtversicherung sind die Voraussetzungen. Der Jagdschein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdwaffen.
Um in Deutschland auf die Jagd gehen zu können, bedarf es einer behördlichen Erlaubnis (Jagdschein). Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist die erste Erteilung eines Jagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat. Nicht deutsche Jagdscheine berechtigen weder zur Jagdausübung im Bundesgebiet noch zum Waffenerwerb.
Die Voraussetzungen für die Ablegung der Jägerprüfung richten sich nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO). Danach müssen Bewerber mindestens 15 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben.
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Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit wird vor der Erteilung des Jagdscheines durch die Dienststelle geprüft. Die Jagdhaftpflichtversicherung wird im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von allen großen Versicherungsgesellschaften angeboten und muss bei Beantragung des Jagdscheines vom Antragsteller nachgewiesen werden. Übrigens Ihr Waffenschein kann durch eine Alhoholfahrt gefährdet sein. Mehr zu Dieser Thematik auf der Partnerseite MPU Garantie
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